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Warthausen
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Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

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Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten

    Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

    Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

    Zuständige Stelle

    für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

    Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Kreisgesundheitsamt [Landratsamt Biberach]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

    Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.

    Verfahrensablauf

    In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
    • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragen
    • "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
    • Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
    • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV)

    Freigabevermerk

    Stand: 09.09.2021

    Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

     
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