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Warthausen
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88447 Warthausen
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Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

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Das BOGY-Praktikum absolvieren

    Bei der nächsten Überarbeitung bitte Fragen aus der Mail vom Fr 19.01.2018 14:09 beachten

    Das BOGY-Praktikum ist ein wichtiges Element der Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium. Es soll Ihnen helfen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und frühzeitig das zu Ihnen passende Studium oder den zu Ihnen passenden Ausbildungsberuf zu finden.

    Zuständige Stelle

    Ihre Schule

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie besuchen die 9. oder 10.Klasse eines Gymnasiums.

    Verfahrensablauf

     

    Sie absolvieren ein Praktikum in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Hochschulen. Dafür suchen Sie sich eine Praktikumsstelle, die Ihren Interessen und Berufswünschen entspricht. Im Vorfeld erhalten Sie von Ihrer Schule Informationen zur Durchführung des BOGY-Praktikums – wie z. B. den Zeitraum – und können sich beraten lassen. . Nehmen Sie dann Kontakt mit der gewünschten Praktikumsstelle auf und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise ab. In der Regel teilen Sie Ihrer Schule anhand eines Rückmeldebogens den ausgewählten Praktikumsplatz mit.

    Ihre Schule entscheidet dann, ob die Praktikumsstelle der Berufs- oder Studienorientierung dient.

    Das Praktikum dauert in der Regel eine Unterrichtswoche.

    Teil des BOGY-Praktikums ist auch eine schulische Nachbereitung z. B. in Form eines Praktikumsberichts.

    Fristen

    Erkundigen Sie sich bei der betreuenden Lehrkraft bzw. der Praktikumsstelle.

    Erforderliche Unterlagen

    Von Ihrer betreuenden Lehrkraft bzw. der Praktikumsstelle erhalten Sie entsprechende Unterlagen.

    Vertiefende Informationen

    • Informationen zur Berufs-und Studienorientierung am Gymnasium auf dem Landesbildungsserver

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.02.2022 freigegeben.

     
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