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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Montag, 13. Februar 2023 ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen. 

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

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Meldebescheinigung beantragen

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

    beispielsweise für:

    • Aufgebot beim Standesamt
    • Zulassungsstelle
    • Banken
    • Rentenversicherer.

    Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

    Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnorts

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
    Gemeinde Warthausen

    Persönlicher Kontakt

    Angela Hecht
    Telefon +49 7351 5093-11
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hecht@warthausen.de
    Raum 1
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Tamara Hetterich
    Telefon +49 7351 5093-12
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hetterich@warthausen.de
    Raum 2
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Josephine Pohl
    Telefon +49 7351 5093-12
    E-Mail pohl@warthausen.de
    Raum 2
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

    Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

    Rechtsgrundlage

    § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) (Meldebescheinigung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.01.2021 freigegeben.

     
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