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Startseite / Coronavirus / Verordnung des Sozialministeriums über den eingeschränkten Betrieb von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nach § 71 SGB XI und über eingeschränkte Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege vom 22. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums über den eingeschränkten Betrieb von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nach § 71 SGB XI und über eingeschränkte Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote – CoronaVO Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote) vom 22. Mai 2020

Hier werden Sie zur Verordnung des Sozialministeriums über den eingeschränkten Betrieb von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nach § 71 SGB XI und über eingeschränkte Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote – CoronaVO Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote) (120,6 KB)
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