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Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

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Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Schutz vor Lärm

Alle Lebenslagen anzeigen | Umwelt- und Naturgefahren | Schutz vor Lärm

Die Baustelle unter dem Fenster, die Bundesstraße gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt.

Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden führen.

Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Verkehrslärm
  • Gewerbe- und Industrielärm
  • Baustellenlärm
  • Gerätelärm
  • Sport- und Freizeitlärm
  • Nachbarschaftslärm

Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist.
Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher.

Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. 

Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden die Mitgliedsländer verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu berechnen und zu kartieren.
Aufbauend auf diesen Lärmkarten müssen die Mitgliedsländer Lärmaktionspläne erstellen.

In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden.
Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt.
Dem Land obliegt die Kartierung der nicht-bundeseigenen Bahnstrecken.

Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden, für den Flughafen Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.

Vertiefende Informationen

  • Grenz- und Richtwerte für Lärm
  • Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
  • Lärmarten und Lärmschutz
  • Lärm an Schienenwegen

Rechtsgrundlage

Zum Thema Lärm gibt eine Vielzahl von Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften.

Die nachfolgende Liste nennt ausgewählte Beispiele aus verschiedenen Lärmkategorien:

  • Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)
  • Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
  • Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm)

Zugehörige Leistungen

  • Anzeige - Lärmbelästigung melden
  • Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
  • Umweltbeeinträchtigungen melden

Freigabevermerk

Stand: 18.07.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 
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