Fälligkeit von Wasser- und Abwassergebühren
Am 30.06.2023 ist der zweite Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig.
Die Höhe des Abbuchungsbetrages ist aus der Verbrauchsabrechnung ersichtlich. Soweit der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der
fällige Betrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Ohne erteilte Einzugsermächtigung bitten wir den fälligen Abschlag unter Angabe des Kassenzeichens rechtzeitig zu überweisen.