Interkommunales Industriegebiet

„IGI“ Rißtal

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Homepage: https://igi-risstal.info

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Interkommunales Industriegebiet Rißtal“ (IGI Rißtal)

Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung findet am Donnerstag, 12.10.2023 um 17:00 Uhr im Rathaus Warthausen, Sitzungssaal, Alte Biberacher Straße 3, 88447 Warthausen mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Bürgerfragestunde
  2. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
  3. Information: Bebauungsplan, Information über die städtebaulichen Verträge zu den CEF-Maßnahmen und ökologischer Ausgleich (mündlicher Bericht)
  4. Information: Stand des Grunderwerbs (siehe auch Top 1 nö)/ Umlegung (mündlicher Bericht)
  5. Information: Stand Ergebnis Voruntersuchungen (Kampfmittel, Archäologie, Genehmigungsverfahren Straße, Bahn etc.) (mündlicher Bericht)
  6. Verschiedenes

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Alle interessierten Personen sind zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen können unter https://igi-risstal.info/aktueller-sachstand/ abgerufen werden.

IGI Rißtal – Archäologische Untersuchungen

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung Bebauungsplan

Zweckverband IGI Rißtal
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „IGI Rißtal-BA1“
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften „IGI Rißtal-BA 1“ durch die Höhere Baurechtsbehörde

Das Regierungspräsidium Tübingen als Höhere Baurechtsbehörde hat mit Erlass vom 6. Juni 2023, Aktenzeichen RPT0210-2434-99/1, den vom Zweckverband IGI Rißtal am 22.12.2022 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „IGI Rißtal-BA1“ samt örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 2 BauGB uneingeschränkt genehmigt. Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

  • zeichnerischer Teil, Maßstab 1:1000, vom 24.11.2022
  • schriftlicher Teil mit Begründung vom 24.11.2022
  • Umweltbericht vom 24.11.2022
  • städtebauliche Verträge gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zur Durchführung der CEF-Maßnahmen
  • Satzung nach § 10 BauGB zu den städtebaulichen Festsetzungen
  • Örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO)


Mit dieser Bekanntmachung (nach § 18 der Zweckverbandssatzung mit der zuletzt getätigten Veröffentlichung der vier Verbandsgemeinden am 8. September 2023 tritt das aus Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften bestehende Regelwerk „Bebauungsplan IGI Rißtal-BA1“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Das Plangebiet befindet sich auf Gemarkung Höfen am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Herrlishöfen (Gemeinde Warthausen) westlich der L 267.Auf den beigefügten Übersichtsplan wird hingewiesen.

Das vorbezeichnete Regelwerk einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie der Fachgutachten und DIN-Normen, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, kann bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 25, 88433 Schemmerhofen, 1. Stock Zimmer 2.5 während der üblichen Dienststunden: Dienstag und Donnerstag von 8 – 12 Uhr, Mittwoch von 7:30 – 12 Uhr und 17 – 18:30 Uhr, Freitag von 8 – 13 Uhr eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen ist nach § 4 Abs. 4
GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzungen schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2

Satz 1 GKZ wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
 
 
Schemmerhofen, 7. August 2023
 
 
Klaus Wilhelm Tappeser
Verbandsvorsitzender
 
Übersichtsplan:

Lageplan zum Bebauungsplan IGI Rißtal-BA1

Das Landesamt für Denkmalpflege führt ab 14. August im Bereich vom IGI Rißtal (ehemaliger Rappenhof) archäologische Voruntersuchungen durch. Hier kommen komm verschiedene Baumaterialien und ein Bagger zum Einsatz.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

IGI Rißtal / Baugrunderkundung

Im Zuge der geplanten Erschließung des Gewerbegebietes IGI Rißtal wird Ende Juni/Anfang Juli eine Baugrunderkundung notwendig.
Dazu beauftragte die Geschäftsstelle ein Ingenieurbüro. Die Erkundung finden nur außerhalb der bebauten Gebiete statt. Betroffen ist hierbei ein Feldweg bei einer Öchslebahnquerung sowie Standorte im Bereich des geplanten Regenwasserbehandlungsbeckens.
Die Geschäftsstelle ist bemüht, die Schäden auf den Grundstücken so gering wie möglich zu halten. Sollten doch Schäden entstehen, werden die Eigentümer entschädigt.

Lageplan für die Baugrunderkundung

Zweckverband IGI Rißtal

Sitzung des Verwaltungsrates des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Rißtal“ (IGI Rißtal)

Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates IGI Rißtal findet am Donnerstag, 27. Juli 2023 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Schemmerhofen, Hauptstraße 25 in 88433 Schemmerhofen mit folgender Tagesordnung statt:
 
1. Vergabe des Auftrages an einen Projektsteuerer
2. Verschiedenes
 
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Alle interessierten Personen sind zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Rißtal“ (IGI Rißtal)

Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung findet am Donnerstag, 22. Dezember 2022 um 17:00 Uhr in der Turn-und Festhalle Warthausen, Wielandstraße 10, 88447 Warthausen mit folgender Tagesordnung statt:
 
1. Begrüßung und Bürgerfragestunde
2. Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „IGI Rißtal – BA 1“
    - Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus der öffentlichen Auslage des Bebauungsplanes in der Zeit vom 25.04. – 27.05.2022 (verlängert bis          01.06.2022) gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
     - Satzungsbeschluss
3. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
4. Aufstellung des Haushaltsplanes und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2023
   - Beratung und Beschlussfassung
5. Wahl des Verbandsvorsitzenden
6. Verschiedenes
 
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Alle interessierten Personen sind zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen können unter https://igi-risstal.infobuergerbeteiligung  /eingesehen und/oder abgerufen werden.

Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 i. V. m. §4a Abs. 3 BauGB zum geplanten Bebauungsplan mit Grünordnung „IGI Rißtal - BA1“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "IGI Rißtal" vom 25.04. - 27.05.2022 zu den Öffnungszeiten des Rathauses der Gemeinde Warthausen und der Gemeinde Schemmerhofen. Wegen der Schließung des Rathauses am Brückentag, 27.05.2022 wird die Auslegung mit der Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen und Bedenken bis Mittwoch, 1. Juni 2022 verlängert.

Außerdem können die Unterlagen auf der Internetseite des Zweckverbandes IGI Rißtal unter https.//igi-risstal.info/buergerbeteiligung zusammen mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und deren Behandlung abgerufen werden.

Den genauen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie ebenfalls auf der Homepage des IGI Rißtal unter Bekanntmachung

Direkter Link zum Bebauungsplan: 1-Bebauungsplan-BA1-Zeichnerischer-Teil.pdf (igi-risstal.info)
Direkter Link zur Satzung und Begründung: Bebauungsplan mit Grünordnung "IGI Rißtal - BA1" (igi-risstal.info)
Direkter Link zum Umweltbericht: Bebauungsplan mit Grünordnung "IGI Rißtal - BA 1" (igi-risstal.info)


Einwohnerversammlung:

Präsentation vom 02.05.2017 (740,4 KB)

Bürgergespräch:

Präsentation vom 11.04.2017 (1,078 MB)

 
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