Statt Kinderreisepass: Personalausweis oder biometrische Reisepässe rechtzeitig beantragen
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Durch eine Änderung im Passgesetz wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Ab Januar 2024 ist für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass zu beantragen, der maximal sechs Jahre gültig ist. Diese Dokumente werden anders als der Kinderreisepass nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell drei Wochen für den Personalausweis und sechs Wochen für den Reisepass; für den Express-Reisepass 5 Werktage.
Familien, die eine Reise planen, empfiehlt die Gemeindeverwaltung deshalb, die Reisedokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweis und Pässen ist das Bürgerbüro, Zimmer 1 und 2.
Das Gesicht eines Menschen kann sich innerhalb von sechs Jahren stark verändern. Insbesondere bei kleineren Kindern ist deshalb sicherzustellen, dass das Kind auf dem Foto auf dem Personalausweis oder Reisepass noch einwandfrei zu erkennen ist andernfalls wird das Dokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für welches Reiseziel welches Reisedokument benötigt wird, ist den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de zu entnehmen.
Weitere Informationen, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde und was bei den Reisedokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten ist, gibt es beim Bundesministerium des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de.
Eine Übersicht was bei welchen Dokumenten benötigt wird und wie lange die Bearbeitung dauert finden Sie unter dem Link: Übersichtstabelle Beantragung Ausweispapiere (99,4 KB)
Wir bitten Sie zu beachten:
Für die Beantragung der Dokumente ist das persönliche Erscheinen wegen der zu leistenden Unterschrift, Identifikation bzw. der Fingerabdrücke unabhängig vom Lebensalter unerlässlich. Die Gebühren für die Dokumente sind sofort in bar oder per EC-Karte zu bezahlen.