Wochenmarkt

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr in der Ortsmitte Warthausen statt.

Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Montag, 27. Mai 2024 ist das Rathaus geschlossen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)- Ausschreibung Jahresprogramm 2024

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Warthausen bis spätestens 21.07.2023. Anträge sind bei der Gemeinde Warthausen bis spätestens 31.08.2023 einzureichen.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des ELR ist, in ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln, der Abwanderung abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken, Aufstockung von Gebäuden), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und erstmals auch aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen, werden gefördert.Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Attraktive, gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das gute Miteinander im Dorf.

Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie z. B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der einzelnen Förderung können Sie der nachfolgenden Förderübersicht entnehmen.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.Frist zur Einreichung der Förderanträge bei der Gemeindeverwaltung ist Dienstag, den 31.08.2023. Da die Antragsunterlagen mit Projektbeschreibung, Plänen und Kostenschätzung sorgfältig vorbereitet und abgestimmt werden müssen, wird deine vorherige Kontaktaufnahme bis zum 21.07.2023 dringend empfohlen.Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Förderübersicht

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Warthausen: Sabrina Kühnbach Telefon 07351 5093 – 15, E-Mail: kuehnbach@warthausen.de Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unterhttps://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unterhttps://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ Warthausen, den 16.06.2023

 
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