IGI Risstal – Rodungsarbeiten
In Abstimmung und nach Freigabe durch die Untere Naturschutzbehörde werden die nächsten Tage im Baugebiet die Gehölzstrukturen gerodet.
Der Zweckverband IGI Rißtal beantragte die Rodung des gesetzlich geschützten Feldgehölzes auf der Fl.-Nr. 1006, Gemarkung Höfen, Gemeinde Warthausen (vgl. Abb. 1). Es ist in der amtlichen Flachlandbiotopkartierung als „Feldgehölz nördl. Rappenhof“ (Nr. 178244260521) erfasst.
Der rechtsgültige Bebauungsplan mit Grünordnung „IGI Rißtal – BA 1“, sieht in diesem Bereich Festsetzungen für eine Abwasser- bzw. Niederschlagswasserentsorgung und ein Speicherpumpwerk vor. Die Ersatzpflanzung im Verhältnis von 1: 1 (ca. 0,23 ha) soll auf den Fl.-Nrn. 609 und 611, Gemarkung Langenschemmern, auf der hier festgesetzten Ausgleichsfläche A 2, erbracht werden (vgl. Abb. 2).
Im Bauleitplanverfahren wurden die Rodung sowie die Ersatzmaßnahmen bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Biberach im Detail abgestimmt. Dem Vorschlag, anstatt eines Feldgehölzes eine Feldhecke in gleicher Flächengröße zu pflanzen, stimmte die UNB zu.
Die Rodung wird außerhalb der Vogelbrutzeit, also nur zwischen dem 01.10. - 29.02., durchgeführt.