Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Warthausen
Auf Grund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Warthausen am 26.02.2024 folgende Änderungsatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Abwassersatzung
Die Abwassersatzung wird wie folgt geändert:
§ 41
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser 2,48 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,83 €.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Ausgefertigt:
Warthausen, den 27.02.2024
Wolfgang Jautz
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.