Die Finanzverwaltung informiert über die Fälligkeit von Steuern
Am 15. Februar 2024 sind Abschlagszahlungen für
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
zur Zahlung fällig.
Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den fälligen Abschlag unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegt, wird der Abschlag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Ebenso wird die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 15.02.2024 fällig.